Wir freuen uns, dass Sie den Bildungsserver der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz als Lernplattform nutzen möchten. Zur Nutzung der Lernplattform des Bildungsservers der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist es erforderlich, verschiedene personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu speichern. Deshalb ist es notwendig, dass Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen annehmen. Andernfalls ist eine Nutzung der Plattform nicht möglich.
Es gelten allgemein die: Dienstvereinbarung über das elektronische Lernen bei der Polizei Rheinland-Pfalz, die Rahmendienstanweisung P-Online, Dienstvereinbarung Datenschutz und Da-tensicherheit bei der Polizei Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sind bei der Benutzung des Bildungsservers über ein privates Endgerät (wie Laptop, PC, Tablet, Smartphone u.a.) die folgenden Benutzerhinweise und Benutzerpflichten zu beachten.
I. Datensicherung
Im privaten Bereich, in dem eher keine automatischen Backup-Server-Systeme zur Verfügung stehen, sollten Sie in regelmäßigen Abständen Datensicherungen vornehmen, um einem Datenverlust Ihrer persönlichen Dateien vorzubeugen. Hierbei ist eine Datensicherung auf eine externe USB-Festplatte oder auf einen USB-Stick ratsam.

II. Aktuelle Viren- und Firewallsoftware
Die meisten kommerziellen Virenscanner für den privaten Bereich, wie z.B. Norton, F-Secure, G-Data usw. verfügen über eine automatische Updatefunktion, die bei der Installation der jeweiligen Antivirensoftware aktiviert wird. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, dass bei Ihrem Virenscanner die Nutzerlizenz nicht abgelaufen ist und dass Ihr PC immer mit den aktuellen Virensignaturen installiert ist. Es kann vorkommen, dass Spyware oder Viren, die vom Virenscanner nicht erkannt werden, die automatische Updatefunktion deaktivieren. Dies führt dazu, dass der PC bereits nach kurzer Zeit nicht mehr wirksam gegen Viren und Würmer geschützt ist.

III. Ausloggen Sperren und Passwortsicherheit
Da sich auch organisationsfremde Personen oft leicht Zugang zu den Endgeräten verschaffen können, ist es absolut wichtig, beim Verlassen des Arbeitsplatzes, auch wenn es sich nur um kurze Pausen handelt, ihr Endgerät zu sperren oder sich auszuloggen. Sie werden automatisch ausgeloggt, wenn länger als zwei Stunden keine Interaktion mit dem System stattfindet. Insbesondere aber wenn sie eine Fernverbindung auf dienstliche Systeme aufbauen, haben Sie sich nach Abschluss der Arbeit oder bei vorrausehbarer längerer Inaktivität an dem Bildungsserver abzumelden. Ist absehbar, dass nur eine kurze Unterbrechung der Arbeit erforderlich ist, kann natürlich an Stelle des Abmeldens auch die manuelle Aktivierung der Bildschirmsperre erfolgen. Um beispielweise den Computer unter Windows zu sperren, drücken Sie gleichzeitig die Tastenkombination WIN und L. Bei Mobilen Geräten müssen sie die Sperrung häufig erst in den Systemeinstellungen aktivieren und konfigurieren. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Passwort nicht weitergegeben werden darf. Der Benutzer oder die Benutzerin haftet für jede durch sein/ihr Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seines/ihres Accounts.

IV. Berechtigung und Verschlüsselung von Speichermedien
Wenn auch andere nicht berechtigte Personen ihr Endgerät nutzen können, müssen Sie durch entsprechend konfigurierte Profile sicherstellen, dass diese nicht auf vertrauliche dienstliche Daten zugreifen können. Nötigenfalls müssen Sie die Da-ten auf einem externen verschlüsseltem Speichermedium vorhalten. Diese Speichermedien haben oft ein höheres Verlustrisiko. Wegen ihrer geringeren Größe unterliegen auch mobile Endgeräte einem höheren Verlustrisiko. Eine Verschlüsselung dieser Dateien ist daher unbedingt zu empfehlen. Voraussetzung ist, dass die Verschlüsselung mit einem starken Algorithmus erfolgt und ein entsprechend starkes Passwort für die verschlüsselten Dateien verwendet wird. Nutzen Sie die Verschlüsselung sowohl für interne als auch ergänztem Speicher in Ihren Mobilgeräten.

V. Einhaltung geltenden Rechts
Der Benutzer oder die Benutzerin stellt sicher, dass er/sie bei der Nutzung des Bildungsservers nicht gegen geltende Rechtsvorschriften und die Rechte Dritter verstößt. Es ist dem Nutzer untersagt, Werbung jeder Art und rechtsverletzende Inhalte, insbesondere rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- oder geschäftsschädigende Inhalte in die Lernplattform einzustellen.
Insbesondere verpflichtet sich der Benutzer oder die Benutzerin:
  • Den Bildungsserver weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu benutzen.
  • Die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten.
  • Die Privatsphäre anderer zu respektieren und daher in keinem Fall belästigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte einzustellen oder zu verschicken.
  • Keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können.


VI. Haftung des Systembetreibers/ Haftungsausschuss
  • Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers/der Nutzerin entsprechen oder dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft.
  • Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz übernimmt keine Haftung für etwaige Datenverluste, die durch technisch bedingte Ausfälle verursacht werden.
  • Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dem/der Benutzer/in aus der Inanspruchnahme der Nutzung des Bildungsservers entstehen; ausgenommen ist vorsätzliches Verhalten und grobe Fahrlässigkeit des Systembetreibers oder der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient.
  • Die rechtliche Verantwortung für Lehrinhalte (Medien u.a.) liegt bei den jeweiligen Autoren. Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind einzuhalten. Der Betreiber übernimmt hierfür keine Haftung.


VII. Haftung des Nutzers/ der Nutzerin
  • Der/die Nutzer/in haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für alle Nachteile, die dem Systembetreiber durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der DV-Ressourcen und der Nutzungsberechtigung oder dadurch entstehen, dass der/die Nutzer/in schuldhaft seinen Pflichten aus dieser Nutzungsordnung nicht nachkommt.
  • Der/die Nutzer/in haftet auch für Schäden, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Drittnutzung entstehen, wenn er diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe seiner Benutzerkennung an Dritte.
  • Der/die Nutzer/in hat die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, soweit der/ die Nutzer/in dafür haftbar gemacht werden kann, von allen Ansprüchen freizustellen, wenn Dritte den Systembetreiber wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers/der Nutzerin auf Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Der Systembetreiber wird dem/der Nutzer/in den Streit verkünden, sofern Dritte gegen ihn gerichtlich vorgehen.


VIII. Maßnahmen bei Zuwiderhandlung
Bei einem Verstoß des Benutzers oder der Benutzerin gegen die oben aufgeführten Verpflichtungen und Obliegenheiten erfolgt eine unverzügliche Sperrung des Zugangs sowie die Löschung aller Daten des betreffenden Benutzers oder der betreffenden Benutzerin. Ferner behält sich die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz das Recht vor, strafrechtliche, dienstrechtliche oder zivilrechtliche Untersuchungen einzuleiten.

Stand: 21.06.2023